

MOTORRADMAGAZINE
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2027
MEDIADATEN

Seit über 50 Jahren auf dem Markt
Speedway | Eisspeedway | Sandbahn | Grasbahn | Flat Track
Bahnsport aktuell informiert über die faszinierende Welt des Bahnsports von Speedway und Eisspeedway bis hin zu Grasbahn, Sandbahn und Flat Track.
Wir berichten über Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und Deutsche Meisterschaften, über Ligaveranstaltungen im In- und Ausland sowie über die Geschichten hinter den Kulissen. Dabei sind wir nah an den Fahrern, Teams und Fans und liefern authentische Einblicke in die Szene. Neben aktuellen Rennberichten stehen auch technische Themen, Innovationen und die Weiterentwicklung unseres Sports im Fokus.
Mit der Neuausrichtung unseres Magazins möchten wir den Bahnsport in all seinen Facetten präsentieren – informativ, aktuell und mit Leidenschaft.
Bahnsport aktuell | Wellmutsweiler 10, D-88069 Tettnang
Telefon | 07528-921995
Handy | 0176-19219940
E-Mail | info@bahnsport-aktuell.de
Homepage | www.bahnsport-aktuell.de
Geschäftsführer | Dipl. Betriebswirt Imanuel Schramm
Bankverbindung | Volksbank Bodensee-Oberschwaben
IBAN: DE71651915000233666001, BIC: GENODES1TET
Erscheinungsweise | monatlich (siehe Terminplan)
Erstverkaufstag | lt. Erscheinungsplan
EV-Preis | 6,00 Euro Abonnenten - Inland 63,00 Euro jährlich + 7,00 Euro Porto Ausland 63,00 Euro jährlich + 32,00 Euro Porto
Jahrgang | 57. Jahrgang
Zahlungsbedingungen | Bei Vorauskasse, die bis zum Erstverkaufstag bei der Dokutec GmbH eingeht, 2 % Skonto (sofern keine älteren Rechnungen offenstehen) oder netto Kasse nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet.
Nachlässe | Bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten
Mengenstaffel |
ab 3 Anzeigen 5 %
ab 6 Anzeigen 15 %
ab 12 Anzeigen 25 %
Druckverfahren | Bogen-Offset
Farbskala | EUROPA-Skala nach DIN 17539
Farbdichte | für alle 4 Farben insgesamt nicht über 280 %
Druckfolge | cyan, magenta, yellow, schwarz
Heftformat | 297 mm hoch x 210 mm breit
Anzeigen Print | 1/1 Seite 800,00 Euro
Millimeter-Anzeigen | Preis je mm Höhe (bei 42 mm Spaltenbreite) Motorsport-Vereine und -Clubs Private Gelegenheitsanzeigen* Chiffre-Gebühr (nur bei privaten Anzeigen möglich) 2,90 Euro + MwSt. Sondertarif Sondertarif 4,85 Euro + MwSt. *) Kein Nachlass, keine Beleg-Exemplare und keine Agenturprovision
Druckunterlagen | Anzeigen sollten als Dateien angeliefert werden. Verwendbare Dateien: druckfähiges PDF, Illustrator EPS, Photoshop JPEG, TIFF, EPS (mind. 300 dpi).
Farbanzeigen Farben | Europa-Skala Der eventuelle Verzicht auf eine Farbe bei der Anlage von Farbanzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung der Anzeigen, Sonderfarben oder Farbtöne, die durch den Zusammendruck von Farben der verwendeten Skala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Vereinbarung. Einzelheiten auf Anfrage. Der Verlag behält sich vor aufgrund technischer Erfordernisse Schmuckfarben auch aus der Vierfarbskala aufzubauen. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offset druckverfahrens begründet. Der Farbzuschlag wird rabattiert.
Anzeigenschluss, Lieferung der Druckunterlagen | nach dem jeweils gültigen Jahresterminplan
Beilagen | Mindestformat (DIN A 6) 105 x 148 mm, Höchstformat 210 x 280 mm. Muster 5-fach bei Auftragserteilung. Preis je angefangenes Tausend bis 25 g 71,60 Euro; 26 - 30 g 81,80 Euro zzgl. Postgebühren für Auflage. Bei Übergewicht zuzüglich Post mehrgebühren. Kein Nachlass für Beilagenaufträge. Die Beilagen müssen für eine maschinelle Bearbeitung geeignet sein.
Termin für Beilagen-Anlieferung | 2 Tage nach Anzeigenschluss.
PREISLISTE NR. 57 – GÜLTIG AB AUSGABE 01/2027


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Bahnsport aktuell
Wellmutsweiler 10
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ANZEIGENAUFTRÄGE | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Dokutec GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Dokutec GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Dokutec GmbH beruht. 5. Textteilanzeigen siehe 7. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet die Dokutec GmbH den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Dokutec GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Die Dokutec GmbH behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Dokutec GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Dokutec GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die Dokutec GmbH erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Dokutec GmbH unverzüglich Ersatz an. Die Dokutec GmbH gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Dokutec GmbH eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Die Dokutec GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Dokutec GmbH die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung aller Rückstände zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Dokutec GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotos, Retuschen, Anlagemontagen, Satzherstellungen, Anzeigen-Layouts und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Bei Ziffernanzeigen wendet die Dokutec GmbH für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die Dokutec GmbH zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Die Dokutec GmbH behält sich im Interesse des Auftraggebers das Recht vor, die ein gehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die Dokutec GmbH nicht verpflichtet. 17. Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 18. Storniert der Auftraggeber einen Anzeigenauftrag und wurde ihm für die bereits veröffentlichten Anzeigen mit Rücksicht auf den Gesamtauftrag ein Rabatt eingeräumt, kann die Dokutec GmbH die gewährten Rabatte nachberechnen. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag ohne Rechtsgrund, schuldet er der Dokutec GmbH Schadenersatz statt der Leistungen in Höhe von 20% des Auftragswertes der noch nicht geschalteten Anzeigen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Dokutec GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 19. Ein Zeitschriftenabonnement kommt jeweils für die Dauer eines Jahres zustande. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf des Bezugsjahres in Textform gegenüber der Dokutec GmbH gekündigt wird. schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Dokutec GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters und ihres Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Dokutec GmbH darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. 20. Erfüllungsort ist der Sitz der Dokutec GmbH, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz der Dokutec GmbH. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Dokutec GmbH vereinbart.

